SEK: Position Sterbehilfe

„Das Sterben leben“

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) legt heute der Öffentlichkeit seine Position zu der Diskussion um die Sterbehilfe vor. Er fordert einen Rechtsanspruch auf palliative Betreuung und spricht sich gegen ein Recht auf Suizidbeihilfe aus. Er plädiert für eine Versachlichung der Debatte und verurteilt jede Instrumentalisierung von Sterbewilligen.

Sterbewillige werden zum Instrument einer politischen Debatte. Eine private Organisation rüttelt an den ethischen Grundlagen der Schweizer Gesellschaft. Seit Wochen wird öffentlich über Sterbehilfe und Suizidbeihilfe gestritten. Und damit fängt das Problem bereits an: Worüber wird eigentlich diskutiert? Über Sterbehilfe? Suizidbeihilfe? Oder Sterbebegleitung? Die Begriffe werden scheinbar willkürlich oder je nach Bedarf verwendet. Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich der Rat SEK mit diesen Fragen. Nun legt er seine Position „Das Sterben leben“ der Öffentlichkeit vor.

Grundlage bildet das Dreieck aus dem sechsten Gebot „Du sollst nicht töten“, dem Respekt vor der menschlichen Selbstbestimmung sowie der Fürsorgepflicht der Gesellschaft. Nach Überzeugung des Rates SEK darf keiner dieser drei Eckpfeiler auf Kosten der anderen absolut gesetzt werden. Ebenso wichtig ist der Blick auf die Beziehung zwischen Gott und Mensch und den Menschen untereinander. „Es geht darum, sterbende und sterbewillige Menschen in unser alltägliches Leben hinein zu nehmen. Wir müssen Raum und Perspektiven für Sterbende schaffen.. Daraus ergibt sich für den SEK die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf palliative Betreuung. Jeder Sterbewillige steht aber in seinem Handeln in der Verantwortung vor der Gemeinschaft und Gott“, so Thomas Wipf, Präsident des Rates SEK.

Der SEK stellt bewusst die Betroffenen – also Sterbende und Sterbewillige – ins Zentrum der Überlegungen. Die grundlegende Frage lautet: Wie kann die Gesellschaft zu einem würdevollen und sozial integrierten Sterben beitragen? Christliche Seelsorge begleitet das von Gott gewollte menschliche Leben. Dazu gehört auch das Sterben. Es ist, so die Position des Rates SEK, nicht die Aufgabe der Seelsorge, die Entscheidungen von Menschen am Lebensende moralisch zu beurteilen. Vor der Unerträglichkeit von Leid versagt jedes prinzipielle Urteil. Die Praxis organisierter Suizidbeihilfe bedarf auf der anderen Seite Regelungen und einer Kontrolle. Zudem spricht sich der Rat SEK gegen ein Recht auf Suizidbeihilfe aus, weil ein solches Recht die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einschränken und gesellschaftlich falsche Signale setzen würde.

Der SEK möchte mit seiner Position zu einer Versachlichung der Debatte beitragen. Die Themen Sterben und Tod eignen sich nicht für tagespolitische Schlagzeilen, weil dies der Komplexität der einzelnen Dilemmasituation der Sterbewilligen nicht gerecht wird. Ebenso wenig dürfen Suizidbeihilfe und Sterbehilfe zu einem politischen Instrument missbraucht werden.

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